Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109, nördl. der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Str. und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südl. der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände) - Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/Behörden und Träger öffentl.Belange § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) - Entscheidung/öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2701/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109, nördl. der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Str. und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südl. der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände)
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl.Belange § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
- Entscheidung/öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 (RVB-Gelände) sind keine Beiträge eingegangenen, daher entfällt eine Entscheidung hierzu.

 

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.       Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 ist in seiner Fassung vom 16.10.2007 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              12 Stimmen

Ablehnung:              1 Stimme