Beschluss: Der Ausschuss
beschließt: 1. Während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. von § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
109 sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 (RVB-Gelände) sind
keine Beiträge eingegangenen, daher entfällt eine Entscheidung hierzu. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109
mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 ist in seiner Fassung vom
16.10.2007 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen. 4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12 Stimmen Ablehnung: 1 Stimme
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||