Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, Galgenberg Ost - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2702/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, Galgenberg Ost
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.mit § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für ein Gebiet zwischen der Galgenbergstraße und der Alfons-Auer-Straße, nördlich der Haydnstraße ist der Bebauungsplan Nr. 20, „Galgenberg Ost“ im Sinne des § 30  Abs. 1 BauGB aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen bisher gewerblich genutzte Flächen überwiegend als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 16.10.2007 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende Bebauungskonzept, werden beschlossen.

 

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).

 

4.       Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              12 Stimmen

Ablehnung:              1 Stimme