Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für ein Gebiet zwischen der
Galgenbergstraße und der Alfons-Auer-Straße, nördlich der Haydnstraße ist der
Bebauungsplan Nr. 20, „Galgenberg Ost“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB
aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen bisher
gewerblich genutzte Flächen überwiegend als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt
werden. Der räumliche Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 20 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom
16.10.2007 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. Der Bebauungsplan ist
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) aufzustellen. 2. Die im Bericht
dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende Bebauungskonzept, werden
beschlossen. 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1). 4. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist
ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich
die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit
innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in
der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12 Stimmen Ablehnung: 1 Stimme
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