Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit i.S. von § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 37. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße sind keine
Beiträge eingegangenen, daher entfällt die Entscheidung darüber. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 3. Der Entwurf der 37. Änderung des
Flächennutzungsplanes vom 07.11.2006 ist zusammen mit seinen Bestandteilen
(Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 16.10.2007
einschließlich der Begründung und den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durchzuführen. 4. Die öffentliche Auslegung der 37.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt
Regensburg bekannt zu machen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch
eine Information der Bürger über die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12 Stimmen Ablehnung: 1 Stimme
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