Auszug - 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße - Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) - Entscheidung/öffentl. Auslegung §3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.10.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2703/61 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße
- Entscheidung/Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)
- Entscheidung/öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.       Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße sind keine Beiträge eingegangenen, daher entfällt die Entscheidung darüber.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.       Der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 07.11.2006 ist zusammen mit seinen Bestandteilen (Landschaftsplan und Ver- und Entsorgungsplan) in der Fassung vom 16.10.2007 einschließlich der Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Bürger über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              12 Stimmen

Ablehnung:              1 Stimme