Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 bis 8 genannten
und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis 8) schraffiert dargestellten Straßen
bzw. Straßenteilflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG
gewidmet. Die Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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