Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 "Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost" und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220 - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB - Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 220/I "Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2834/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 252 "Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost" und Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
- Aufhebung des Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan
Nr. 220/I "Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Für die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Burgweinting Ost ist der Bebauungsplan Nr. 252 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen und der Bebauungsplan Nr. 220 „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt werden.

 

2.      Die im Bericht vom 20.11.2007 dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende Strukturkonzept (M. 1 : 5.000) vom 20.11.2007, das Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.      Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.      Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

5.      Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220/I „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ vom 16.07.2002 (AMBl. Nr. 31 – 58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: