Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1.
Für
die Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets Burgweinting Ost ist der
Bebauungsplan Nr. 252 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen und der
Bebauungsplan Nr. 220 „Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem
Lageplan (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend der
Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt
werden. 2.
Die
im Bericht vom 20.11.2007 dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende
Strukturkonzept (M. 1 : 5.000) vom 20.11.2007, das Bestandteil dieses
Beschlusses ist, werden beschlossen. 3.
Die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind
außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur
allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann
Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu
geben. 4.
Die
Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich,
d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der
örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden. 5.
Der
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220/I
„Gewerbe- und Industriegebiet Burgweinting Ost“ vom 16.07.2002 (AMBl. Nr. 31 –
58 vom 29.07.2002) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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