Auszug - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 149, An der Ligastraße Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 149, An der Ligastraße - Aufstellungsbeschluss/Aufhebung § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 13 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung - Durchführung der Behördenbeteiligung § 4 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:58 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2853/61 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 149, An der Ligastraße
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 149, An der Ligastraße
- Aufstellungsbeschluss/Aufhebung § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 13 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2
BauGB zur Aufhebung
- Durchführung der Behördenbeteiligung § 4 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet an der Ligastraße 19 ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 149 im Sinne des § 30 BauGB aufzuheben. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

 

3.       Es ist ortsüblich d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen, dass die Aufhebung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden soll. Ferner ist bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit innerhalb eines Monats zur Planung äußern kann (öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: