Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet an der
Ligastraße 19 ist der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 149 im Sinne des §
30 BauGB aufzuheben. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 1000), der
Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 1) 3. Es ist ortsüblich d. h. im Amtsblatt der
Stadt Regensburg bekannt zu machen, dass die Aufhebung des Bebauungsplans im
vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt
werden soll. Ferner ist bekannt zu machen, dass sich die Öffentlichkeit
innerhalb eines Monats zur Planung äußern kann (öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB). Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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