Auszug - 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/2890/61 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet im Bereich Haslbach West ist das Verfahren zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Änderungsentwurf (M. 1 : 10.000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 05.12.2007 sowie der vorliegende Entwurf zur 39. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 05.12.2007, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Mit 12:1 Stimmen beschlossen.