Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße - Beschluss des Bebauungsplanvorentwurfs - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiigung § 3 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/3000/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241, Ortenburgerstraße
- Beschluss des Bebauungsplanvorentwurfs
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiigung § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.             Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt das städtebauliche Konzept vom 13.12.2007 zur Kenntnis.

 

2.             Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen der Further- bzw. der Donaustaufer Straße und der Frankenstraße von der Tankstelle bis zur Nordgaustraße wird auf den östlichen Teilbereich (überwiegend ehemalige Kleingartenanlage Walhalla) reduziert. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus beiliegendem Lageplan M 1/1000.

         

          Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet „Großflächiger Handelsbetrieb“ (Baumarkt) sowie ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der im Bericht dargestellte räumliche Geltungsbereich sowie die überarbeiteten Planungsziele, werden beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: