Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1.
Der
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt das städtebauliche
Konzept vom 13.12.2007 zur Kenntnis. 2.
Der
ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen der Further- bzw.
der Donaustaufer Straße und der Frankenstraße von der Tankstelle bis zur
Nordgaustraße wird auf den östlichen Teilbereich (überwiegend ehemalige
Kleingartenanlage Walhalla) reduziert. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplans ergibt sich aus beiliegendem Lageplan M 1/1000. Mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet „Großflächiger Handelsbetrieb“ (Baumarkt)
sowie ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der im Bericht dargestellte räumliche
Geltungsbereich sowie die überarbeiteten Planungsziele, werden beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme
bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung
und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt
Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung
hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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