Auszug - 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen de Donaustaufer Straße, der Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburgerstraße - Beschluss Änderungsentwurf - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 15:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/07/3001/61 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich zwischen de Donaustaufer Straße, der
Nordgaustraße, der Frankenstraße und der Ortenburgerstraße
- Beschluss Änderungsentwurf
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet zwischen der Donaustaufer Straße, Nordgaustraße, Frankenstraße und der Ortenburgerstraße ist das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan) in der aktualisierten Form mit geänderten Zielen fortzuführen. Gegenüber dem Einleitungsbeschluss vom 26.11.1992 soll nunmehr ein Sondergebiet Großflächiger Handelsbetrieb (Baumarkt) und ein Mischgebiet dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

2.       Der vorliegende Entwurf zur 9. Flächennutzungsplanänderung vom 15.01.2008, wird beschlossen.

 

3.       Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.       Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: