Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet zwischen der Donaustaufer
Straße, Nordgaustraße, Frankenstraße und der Ortenburgerstraße ist das
Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner
Bestandteile (Landschaftsplan sowie Ver- und Entsorgungsplan) in der
aktualisierten Form mit geänderten Zielen fortzuführen. Gegenüber dem
Einleitungsbeschluss vom 26.11.1992 soll nunmehr ein Sondergebiet Großflächiger
Handelsbetrieb (Baumarkt) und ein Mischgebiet dargestellt werden. Der räumliche
Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan
(M. 1 : 5000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Der vorliegende Entwurf zur 9.
Flächennutzungsplanänderung vom 15.01.2008, wird beschlossen. 3. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann
darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine
Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme
bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung
und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt
Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die
Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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