Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im
Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 bis 2 genannten und auf den beiliegenden
Lageplänen (Anlage 1 bis 2) schraffiert dargestellten Straßen bzw.
Straßenteilflächen werden zu Eigentümerwegen gemäß Art. 53 Nr. 3 BayStrWG
gewidmet. Die
Straßenbaulast tragen die Grundstückseigentümer. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Einstimmig. |
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