Beschluss:
Der
Ausschuss beschließt:
- Für das Gebiet am Defreggerweg
ist der Bebauungsplan Nr. 69 „Defreggerweg“ im Sinne des § 30 BauGB als
einfacher Bebauungsplan aufzustellen. Entwickelt aus der Darstellung im
Flächennutzungsplan soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt
werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69 ergibt
sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 15.04.2008 (M 1/2000), der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der Bebauungsplan ist im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.
- Die im Bericht dargestellten
Planungsziele und der beiliegende Bebauungsplanentwurf vom 15.04.2008
werden beschlossen.
- Von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3(1) und § 4(1) wird abgesehen (§ 13
(2) Satz 1 Nr. 1)