Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Das auf dem
beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Teilstück des Zeitlarner
Wegs mit dem Anfangspunkt „Buskehre an der Ostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 731
Gem. Sallern“und dem Endpunkt „Coburger Straße“ wird mit seiner
Verkehrsfreigabe gem. Art 6 Abs. 7 BayStrWG zur Ortsstraße nach Art. 53 Nr. 3
BayStrWG gewidmet. Die Baulast trägt die Stadt Regensburg. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert
dargestellte Teilstück der Ortsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt
„Einmündung in die Eschenbacher Straße“ und dem Endpunkt „Verlängerung der
Südostgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 758/3 Gem. Sallern“ wird mit seiner
Sperrung für den allgemeinen Verkehr gemäß Art. 8 Abs. 6 BayStrWG eingezogen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 12 Stimmen Ablehnung: 1 Stimme
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