Beschluss: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der
Stadtrat beschließt: 1. Die in der beiliegenden Sammelliste
Verwaltungshaushalt (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses
Beschlusses. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die
Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine
Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für
Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien. 2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten
freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der
Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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