Sachverhalt: 1. Seit der Beschlussfassung über die
Haushaltssatzung für das Jahr 2008 am 29.11.2007 sind weitere Anträge auf
Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen. Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im
Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von 61.433,24 EUR aus, wobei die
lfd. Nrn. 11-13 beschlußmäßig bereits im Stadtratsplenum behandelt wurden. Sie
werden der Vollständigkeit halber nur zur Kenntnis vorgelegt. Die Änderungen sind in den Entwurf des
Nachtragshaushaltsplanes 2008 bereits eingearbeitet. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen
Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben. 2. Die mit dem Stammhaushalt 2008
beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten
Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der
Stadtrat beschließt: 1. Die in der beiliegenden Sammelliste
Verwaltungshaushalt (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt. Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die
Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an
außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine
Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für
Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien. 2. Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten
freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der
Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.
Anlage:
1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1)
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