Vorlage - VO/08/3412/20  

 
 
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2008;
Weitere freiwillige Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/07/2463/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
17.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses      
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.07.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1.       Seit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2008 am 29.11.2007 sind weitere Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen.

 

          Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich im Verwaltungshaushalt mit Mehrausgaben in Höhe von 61.433,24 EUR aus, wobei die lfd. Nrn. 11-13 beschlußmäßig bereits im Stadtratsplenum behandelt wurden. Sie werden der Vollständigkeit halber nur zur Kenntnis vorgelegt.

          Die Änderungen sind in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2008 bereits eingearbeitet.

          Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben.

 

2.       Die mit dem Stammhaushalt 2008 beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt.

 

          Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.       Die in der beiliegenden Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

          Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

 

          Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2.       Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

Anlagen:

 

Anlage:

 

1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1)

 

Stammbaum:
VO/07/2463/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2007; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/08/3412/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2008; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/09/4447/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/10/5575/20   Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2010; Weitere freiwillige Leistungen   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage