Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung behandelt. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung behandelt. 3. Der Entwurf der 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 15.07.2008 einschließlich
seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich
im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der Bekanntmachung
im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche
Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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