Auszug - 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost - Entscheidung/ Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB - Entscheidung/ Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 BauGB - Entscheidung/ öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.07.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:02 - 19:37 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/08/3495/61 35. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Burgweinting Ost
- Entscheidung/ Beiträge Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
- Entscheidung/ Behörden und Träger öffentl. Belange § 4 BauGB
- Entscheidung/ öffentl. Auslegung § 3 Abs. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung behandelt.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung behandelt.

 

3.       Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 15.07.2008 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: