Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Da während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. von § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20, Galgenberg-Ost keine Beiträge eingegangen
sind, entfällt die Entscheidung darüber. 1. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20,
Galgenberg-Ost in seiner Fassung vom 15.07.2008 ist einschließlich seiner
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 17 Stimmen Ablehnung: 1 Stimme
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||