Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung sowie der
Feststellung des Jahresabschlusses der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung für
das Wirtschaftsjahr 2005 wird die Entlastung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig beschlossen
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