Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
241 eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe
Bericht) behandelt. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 241 ist
in seiner Fassung vom 17.09.2008 einschließlich seiner Begründung und den
wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen. 4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekannt zu machen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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