Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die „Richtlinien für die Beurlaubung ohne Dienstbezüge,
Sonderurlaub ohne Entgelt, Teilzeitbeschäftigung und Altersteilzeit von
Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten der Stadt Regensburg“ werden unter
dem Vorbehalt der Mitwirkung der Personalvertretung nach Maßgabe des
beiliegenden Entwurfs (Stand September 2008), der wesentlicher Bestandteil dieses
Beschlusses ist, neu gefasst. Die „Richtlinie zur Umsetzung des Pflegezeitgesetzes bei der
Stadt Regensburg“ wird unter dem Vorbehalt der Mitwirkung der
Personalvertretung nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs (Stand September
2008), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, erlassen. Die Verwaltungsanordnung „Dienst- und Arbeitsbefreiungen bei
der Stadt Regensburg“ wird unter dem Vorbehalt der Mitwirkung der
Personalvertretung nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs (Stand September
2008), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, neu gefasst. II. In Abdruck an die Personalvertretung
mit der Bitte um Mitwirkung nach Art. 76 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 BayPVG.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||