Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im
Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 bis 5 genannten und auf den beiliegenden
Lageplänen (Anlage 1 bis 5) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu
beschränkt-öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die
Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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