Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt: Die Stadt Regensburg bezuschusst entsprechend dem
Sachbericht der Verwaltung als freiwillige Leistung nach Maßgabe des § 90 Abs.
4 SGB VIII ·
die
Mittagsverpflegung von Kindern im Rahmen der Kindertagesbetreuung ·
die
Betreuung sowie die Mittagsverpflegung von Kindern im Rahmen schulbezogener Betreuungsangebote.
Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit
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