Beschluss: 1. Vom
Bericht wird Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Maßgabe des
Berichts für ein Gebiet zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis
und der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem
Altstadtbereich die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 1 des
Baugesetzbuches durchzuführen. Der Umgriff des Gebietes ist im beiliegenden
Lageplan vom 5.2.2009, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist,
dargestellt. 3. Der Beschluss zur Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen ist unter Hinweis auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB
ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Zudem soll
in der örtlichen Presse ein entsprechender Hinweis erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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