Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 69 ist
in seiner Fassung vom 17.02.2009 einschließlich seiner Begründung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 2. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||