Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet zwischen der
Albertstraße und dem Ernst-Reuter-Platz sowie zwischen der
D.-Martin-Luther-Straße und der Maximilianstraße ist das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und
Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Mit der
Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als
Grünfläche und Kerngebietsfläche eine Sondergebietsfläche „Veranstaltungsnutzung“
dargestellt werden. Die Albertstraße soll als örtliche Hauptverkehrsstraße
dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes
ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 : 2000), der
Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan
Nr.1 für das Gebiet
zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und der
D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich
im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 :
2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. 3. Die in diesem Bericht dargestellten
Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom
17.02.2009 werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit 15:3 Stimmen beschlossen.
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