Auszug - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Ernst-Reuter-Platz und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1 Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP) - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (BP)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4045/61 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Ernst-Reuter-Platz und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1
Veranstaltungszentrum Ernst-Reuter-Platz
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB (BP)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.      Für das Gebiet zwischen der Albertstraße und dem Ernst-Reuter-Platz sowie zwischen der D.-Martin-Luther-Straße und der Maximilianstraße ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche und Kerngebietsfläche eine Sondergebietsfläche „Veranstaltungsnutzung“ dargestellt werden. Die Albertstraße soll als örtliche Hauptverkehrsstraße dargestellt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 : 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

2.      Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr.1 für das Gebiet zwischen dem Fürstlichen Schlosspark Thurn und Taxis und der D.-Martin-Luther-Straße sowie zwischen dem Hauptbahnhof und dem Altstadtbereich im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 17.02.2009 (M = 1 : 2000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

3.      Die in diesem Bericht dargestellten Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung vom 17.02.2009 werden beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Mit 15:3 Stimmen beschlossen.