Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Der Bebauungsplan bestehend aus der Planzeichnung vom 07.11.2006 in der Fassung vom 16.10.2007 und dem Satzungstext vom 10.12.2007 für den Bereich nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände)wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die Genehmigung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Bajuwarenstraße von der Regierung der Oberpfalz vorliegt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 109, nördlich der Bajuwarenstraße zwischen Von-Seeckt-Straße und Schwabenstraße zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 105 sowie Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105, südlich der Bajuwarenstraße (RVB-Gelände) durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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