Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59-I zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 59, Bajuwarenstraße - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4215/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59-I zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 59,
Bajuwarenstraße
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Der bestehende Bebauungsplan Nr. 59, Bajuwarenstraße, ist in seinem südlichen Teilbereich zu ändern. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie des zu ändernden Teilbereiches ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) zu ändern bzw. aufzustellen.

 

2.       Der Bebauungsplan-Entwurf vom 28.04.2009, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird beschlossen.

 

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

 

4.       Gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d. h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: