Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee, beiderseits des Autobahnanschlusses Galgenbergstraße an die Autobahn A3, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 28.04.2009 (M. 1 : 1000, siehe Anlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche und Fläche für Erwerbsgärtnerei ein Sondergebiet Fußballstadion dargestellt werden. 2. Gleichzeitig
ist der Bebauungsplan Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee, 3. Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 28.04.2009 werden beschlossen. 4. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem SSV Jahn 2000 Regensburg als Hauptmieter,
zügig die Rahmenbedingungen für ein Fußballstadion zu entwickeln; das
Bebauungsplanverfahren ist auf der Basis vereinbarter Rahmen- und
Nutzungsbedingungen fortzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 15 Stimmen Ablehnung: 3 Stimmen
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