Auszug - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ?Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee? und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee - Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1Abs. 8 BauGB (FNP) - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB (BP) - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4222/61 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ?Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee? und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee
- Änderungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. § 1Abs. 8 BauGB (FNP)
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB (BP)
- Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für das Gebiet nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee, beiderseits des Autobahnanschlusses Galgenbergstraße an die Autobahn A3, ist das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 28.04.2009 (M. 1 : 1000, siehe Anlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Grünfläche und Fläche für Erwerbsgärtnerei ein Sondergebiet Fußballstadion dargestellt werden.

 

2.       Gleichzeitig ist der Bebauungsplan Nr. 165, Fußballstadion Franz-Josef-Strauß-Allee,
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165 ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom 28.04.2009 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet Fußballstadion mit Stellplatzanlagen festgesetzt werden.

 

3.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele vom 28.04.2009 werden beschlossen.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem SSV Jahn 2000 Regensburg als Hauptmieter, zügig die Rahmenbedingungen für ein Fußballstadion zu entwickeln; das Bebauungsplanverfahren ist auf der Basis vereinbarter Rahmen- und Nutzungsbedingungen fortzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              15 Stimmen

Ablehnung:              3 Stimmen