Beschluss:
Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- Die 1. Fortschreibung des Bedarfsplanes zur Betreuung von
Kleinkindern unter 3 Jahren zur Umsetzung des Kinderfördergesetzes dient
als Grundlage für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen.
- Dieser Bedarfsplan ist spätestens bis Mitte 2010 fortzuschreiben.