Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für ein Gebiet zwischen Bundesautobahn
BAB A3, der Ganztagschule Burgweinting, der Kirchfeldallee, der Römerstraße und
der Markomannenstraße ist der Bebauungsplan Nr. 253-I im Sinne des §
30 BauGB aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die
bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 253 als Gemeinbedarfsfläche für ein
Berufsbildungszentrum (BBZ) ausgewiesene Fläche als Gewerbegebiet festgesetzt
werden. Die nördlich der Kirchfeldallee gelegenen Bauflächen des
Bebauungsplanes Nr. 253 sollen städtebaulich neu gestaltet werden. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan
(M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Bebauungsplan ist im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) aufzustellen. 2. Die im Bericht dargestellten
Planungsziele sowie das vorliegende Bebauungskonzept werden beschlossen. 3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1). 4. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist
ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich
die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit
innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in
der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden. Eine
öffentliche Informationsveranstaltung ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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