Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 253-I Burgweinting, nördlich der Kirchfeldallee zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 253 - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 a BauGB - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 BauGB   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4398/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 253-I Burgweinting, nördlich der Kirchfeldallee zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 253
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Für ein Gebiet zwischen Bundesautobahn BAB A3, der Ganztagschule Burgweinting, der Kirchfeldallee, der Römerstraße und der Markomannenstraße ist der Bebauungsplan Nr. 253-I im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll die bisher im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 253 als Gemeinbedarfsfläche für ein Berufsbildungszentrum (BBZ) ausgewiesene Fläche als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die nördlich der Kirchfeldallee gelegenen Bauflächen des Bebauungsplanes Nr. 253 sollen städtebaulich neu gestaltet werden.

          Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

          Der Bebauungsplan ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.

 

2.       Die im Bericht dargestellten Planungsziele sowie das vorliegende Bebauungskonzept werden beschlossen.

 

3.       Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1).

 

4.       Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen zur Planung äußern kann. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: