Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West eingegangenen Beiträge werden
gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 3. Der Entwurf der 39. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 05.12.2007 einschließlich
seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 16 Stimmen Ablehnung: 2 Stimmen
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