Auszug - 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West - Ergebnis der vorgezogenenen Beteiligung der Öffentlichkeit ( § 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden/ Träger öffentl.Belange (§ 4 BauGB) - Beschluss zur öffentl.Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB)   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4454/61 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West
- Ergebnis der vorgezogenenen Beteiligung der Öffentlichkeit ( § 3 Abs. 1 BauGB)
und der Behörden/ Träger öffentl.Belange (§ 4 BauGB)
- Beschluss zur öffentl.Auslegung (§ 3 Abs.2 BauGB)
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Haslbach West eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

2.       Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) werden entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht) behandelt.

 

3.       Der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in seiner Fassung vom 05.12.2007 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.       Die öffentliche Auslegung des Planes ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über die örtliche Presse erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              16 Stimmen

Ablehnung:              2 Stimmen