Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im
Bericht der Verwaltung unter Nr. 1 und 2 genannten und auf den beiliegenden
Lageplänen (Anlage 1 und 2) schraffiert
dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art.
46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Die
Straßenbaulast trägt jeweils die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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