Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im
Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1)
schraffiert dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg
gemäß Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet. Die
Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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