Auszug - Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss über die Verlegung der Weidener Straße einschl. der Anpassung der Coburger Straße sowie über die Errichtung von Quartiersstellplätzen   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4483/65 Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss über die Verlegung der Weidener Straße einschl. der Anpassung der Coburger Straße sowie über die Errichtung von Quartiersstellplätzen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt folgenden Beschluss des Stadtrates vom 28.5.2009 zur Kenntnis:

 

1.

 

  • Die Verlegung der Weidener Straße einschließlich der Anpassung der Coburger Straße sowie der Umlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen

 

sowie

 

  • die Errichtung von Quartiersstellplätzen auf verbleibenden Flächen zwischen der B 16 sowie der Coburger Straße und der Weidener Straße

 

ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu realisieren.

 

2.

 

  • Auf der Haushaltsstelle 1.6815.95819 „Erschließung Gewerbegebiet ‚Haslbach’ – Errichtung Quartiersparkplatz“ werden Haushaltsmittel gem. Art. 66 GO i.H.v. 200.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 150.000 € außerplanmäßig bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch Minderausgaben und eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei HhSt. 1.6157.9500 „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiet – Straßenbau“.

 

  • Auf der Haushaltsstelle 1.7025.9504 „Erschließung Gewerbegebiet ‚Haslbach’ – Kanalverlegung ‚Weidener Straße’“ werden Haushaltsmittel gem. Art. 66 GO i.H.v. 150.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung gem. Art. 67 GO i.H.v. 100.000 € außerplanmäßig bereitgestellt; die Deckung erfolgt durch Minderausgaben und eine Minder-Verpflichtungsermächtigung bei HhSt. 1.6157.9500 „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting – Gewerbe- und Industriegebiet – Straßenbau“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              einstimmig

Ablehnung: