Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die im Bericht der Verwaltung genannte und auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Verkehrsfläche wird zum beschränkt-öffentlichen Weg gemäß
Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.