Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:49 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/09/4520/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.       Zwischenstand zur Rahmenplanung „Innerer Osten“

          Der Zwischenstand der Rahmenplanung „Innerer Osten“ in Form des Vorentwurfes für das Gesamtnutzungsmodell von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft Pesch Partner Architekten – Stadtplaner / Stuttgart, R+T Verkehrsplanung / Darmstadt und WGF Landschaft / Nürnberg (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Nutzungsziele der Rahmenplanung

2.1     Als Nutzungsziel der bisher gewerblich genutzten Flächen zwischen der Bahnlinie nach Weiden und der Liebigstraße, sowie zwischen dieser Bahnlinie und der bestehenden Grünfläche im Stadtteil „Hohes Kreuz“ wird Wohnnutzung beschlossen (Anlage 1).

2.2     Als Nutzungsziel für das Gleisdreieck wird gewerbliche Nutzung unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsflächen und der Frischluftschneise beschlossen.

2.3     Als Nutzungsziele für den Bereich des Kerngeländes der ehemaligen Zuckerfabrik werden Wohnen - Nahversorgung, als Pufferzone zur Zuckerveredelung Gewerbe und im Bereich der ehemaligen Lehrwerkstätten eine Eventlocation/Gastronomie (Anlage 1) beschlossen.

 

3.       Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 Zuckerfabrik

          Der Bebauungsplan Nr. 101 Zuckerfabrik ist aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus der beiliegenden Anlage 2, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

4.             Zwischenstand zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb auf dem Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik

          Der Zwischenbericht zum geplanten städtebaulichen Wettbewerb für das Kerngelände der ehemaligen Zuckerfabrik wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig.