Vom Bericht der Verwaltung wird
Kenntnis genommen.
Die
im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 i.V. mit § 139 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten
Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung
(s. Anlage 3) behandelt.
Der
Ausschuss beschließt die in der Verwaltungsvorlage und den Vorbereitenden
Untersuchungengenannten Ziele. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Erreichung der für das
"Schäffnerquartier" beschlossenen Ziele durch die weitere
Betreuung und Beratung der Eigentümer und potentieller Investoren in enger
Zusammenarbeit mit den betroffenen Fachstellen voranzutreiben. Der
Rahmenplan des Büros Pfab/ Rothmeier Architekten vom 28.08.2009 dient
dabei als Orientierungshilfe für weitere Planungen. Auf die Festlegung
eines Sanierungsgebietes wird verzichtet.