Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen beschließt das vorliegende Rahmenkonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB als Orientierungsrahmen für die weitere Entwicklung des Einzelhandels in Regensburg, welcher mit Hilfe des Instrumentariums des Bau- und Planungsrechtes und mit städtebaulichen sowie verkehrsplanerischen Maßnahmen umzusetzen bzw. zu unterstützen ist.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:Einstimmig.