Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008 werden die Entlastungen für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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