Vorlage - VO/09/5051/20  

 
 
Betreff: Jahresrechnungen der Stadt Regensburg für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008;
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Entscheidung
10.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen nachfolgend genannten Sitzungen die Jahresrechnungen der Stadt für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008 zur Kenntnis genommen und die Entlastung zu diesen Jahresrechnungen empfohlen.

 

 

 

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung bereits nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden. Die Durchführung der überörtlichen Prüfung braucht nicht abgewartet zu werden. In der Regel ist der Beschluss bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres herbei zu führen.

 

 

Prüfungserinnerungen standen dieser Empfehlung nicht entgegen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008 werden die Entlastungen für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.


 

Anlagen:

Stammbaum:
VO/09/5051/20   Jahresrechnungen der Stadt Regensburg für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/11/6692/20   Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage