Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Die während der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes
Nr.192 eingegangenen Beiträge werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe
Bericht) behandelt. 2. Die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend dem Vorschlag der
Verwaltung (siehe Bericht) behandelt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist nach
erfolgtem Abschluss des städtebaulichen Vertrages in seiner Fassung vom 14.01.2010
einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. 4. Die öffentliche Auslegung des Planes ist
ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Regensburg bekanntzumachen. Neben der
Bekanntmachung im Amtsblatt soll auch eine Information der Öffentlichkeit über
die örtliche Presse erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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