Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis 7) schraffiert dargestellten Straßen bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Die Straßenbaulast trägt jeweils die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig Ablehnung:
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