Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
Die im Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1 bis 7) schraffiert dargestellten Verkehrsflächen werden zu beschränkt-öffentlichen Wegen gemäß Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Die Straßenbaulast trägt die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:einstimmig
Ablehnung: