Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: Die im
Bericht der Verwaltung genannten und auf den beiliegenden Lageplänen (Anlage 1
bis 6) schraffiert dargestellten Straßen
bzw. Straßenteilflächen werden zu Ortsstraßen gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
gewidmet. Die
Straßenbaulast trägt jeweils die Stadt Regensburg.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig Ablehnung:
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