Beschluss: Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Die bei der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 / I , zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 59, Bajuwarenstraße, werden gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist,
behandelt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 59 / I , zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59, Bajuwarenstraße, bestehend aus der
Planzeichnung vom 28.04.2009 in der Fassung vom 17.11.2009 und dem Satzungstext
vom 17.11.2009 für den südwestlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 59,
wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 59 I., zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59, Bajuwarenstraße, durch die
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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