Beschluss: Der
Ausschuss beschließt: 1. Für das Gebiet westlich der
Wernerwerkstraße und nördlich des Roten-Brach-Wegs ist das Verfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Bestandteile (Ver- und
Entsorgungsplan, Landschaftsplan) gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3
(Parallelverfahren) einzuleiten. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt
sich aus dem beiliegendem Lageplan vom 14.01.2010 (M. 1 : 10000), der
Bestandteil dieses Beschlusses ist. Gleichzeitig ist
der Bebauungsplan Nr. 217 I Rennplatz Nord, westlich der Wernerwerkstraße, zur
Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 217 Rennplatz Nord,
Lilienthalstraße gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3
(Parallelverfahren) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 217 I ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan vom
14.01.2010 (M. 1 : 1000), der Bestandteil dieses Beschlusses
ist. Mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes soll anstelle der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiet
künftig eine Wohnbaufläche, ein Gewerbegebiet und eine Grünfläche dargestellt
werden. Gleichzeitig wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die bisherige
Festsetzung als Gewerbegebiet in Wohngebiet, Gewerbegebiet und öffentliche
Grünfläche geändert. 2. Die im Bericht dargestellten
Planungsziele sowie der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung sind
Bestandteile dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Einstimmig.
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