Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246, Sulzfeldstraße West, - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB.   

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Neues Rathaus
Ort: D.-Martin-Luther-Straße 1
VO/10/5583/61 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 246, Sulzfeldstraße West,
- Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 BauGB.
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt:

 

1.              Für das Gebiet westlich der Sulzfeldstraße ist der Bebauungsplan Nr. 246 im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Bebauungsplan-Vorentwurf (M. 1: 2500), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet „Einzelhandel, Bauen, Möbel und Einrichtung festgesetzt werden.

 

2.              Die im Bericht dargestellten Planungsziele und der Bebauungsplan-Vorentwurf vom 27.07.2010, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen.

 

3.              Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung jedermann darzulegen. Die Darlegungsunterlagen sind außerdem eine Woche vor und eine Woche nach der Informationsveranstaltung zur allgemeinen Einsichtnahme bereitzuhalten. Während dieser Frist ist jedermann Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben.

 

4.              Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB an der Planung ist ortsüblich, d.h. im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekanntzumachen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Bürgerbeteiligung hingewiesen werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              Einstimmig