Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt: Die Stadt Regensburg erlässt eine Dultverordnung (DV) nach dem beigefügten Entwurf vom 25.10.2010 mit folgenden Änderungen: · § 2 Absatz 2 Nr. 2: Sachen, die dazu geeignet sind als gefährliche Gegenstände (z.B. Hieb- oder Stoßwaffen) Verwendung zu finden, mitzuführen · § 2 Absatz 2 Nr. 9: Hunde frei laufen zu lassen oder an überlanger Leine (mehr als 1,50 Meter) mitzuführen Der geänderte Entwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stimmen der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler und Stadtrat Spieß
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