Beschluss:
Der Ausschuss beschließt:
1. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) schraffiert dargestellte Straßenteilstück des bisherigen Zeitlarner Wegs mit dem Anfangspunkt „Eschenbacher Straße“, dem Endpunkt „Nabburger Straße“ und einer Länge von 0,178 km wird nach Art. 8 BayStrWG eingezogen.
2. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 2) schraffiert dargestellte Teilstück der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Zeitlarner Weg“, dem Endpunkt „südliche Verlängerung der Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 758/3 Gem. Sallern“ und einer Länge von 0,110 km wird nach Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße umgestuft.
3. Das auf dem beiliegenden Lageplan (Anlage 3) schraffiert dargestellte Teilstück der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Zeitlarner Weg“ mit dem Anfangspunkt „Verlängerung der Nordwestgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 724/48 Gem. Sallern“, dem Endpunkt „Weidener Straße“ und einer Länge von 0,078 km wird nach Art. 7 BayStrWG zur Ortsstraße umgestuft.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Mit Mehrheit Ablehnung: Stimme von Hr. Stadtrat Mistol, Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion
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