Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die bei der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 I / V, Nördlich der Hunsrückstraße, werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Bericht), der insoweit Bestandteil dieses Beschlusses ist, behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 29 I / V, Nördlich der Hunsrückstraße, bestehend aus der Planzeichnung vom 23.11.2010 und dem Satzungstext vom 23.11.2010 für den Bereich nördlich der Hunsrückstraße wird gemäß § 10 BauGB als Satzung zusammen mit der Planbegründung beschlossen.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, sobald die Genehmigung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich nördlich der Hunsrückstraße von der Regierung der Oberpfalz vorliegt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 29 I / V, Nördlich der Hunsrückstraße, mit Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes Nr. 29 I / III – Hunsrückstraße-, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Regensburg herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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