Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt:
Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b) sowie die in der “Gesamtliste der im Haushaltsplan 2011 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen” (Seite 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2011 - Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2011 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.
Die Aufnahme der freiwilligen Leistungen in den Haushaltsplan 2011 steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2011 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.
Die Anlagen 1a und b sowie die Seiten 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2011, Band III (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: einstimmig
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